Sozialrecht

Zum Sozialrecht gehören alle Rechtsgebiete, die in das Sozialgesetzbuch aufgenommen wurden sowie zahlreiche weitere Gesetze gemäß § 68 SGB I.



Erstes Buch:
Allgemeiner Teil (SGB I)
Zweites Buch:
Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
Drittes Buch:
Arbeitsförderung (SGB III)
Viertes Buch:
Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV)
Fünftes Buch:
Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
Sechstes Buch:
Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
Siebtes Buch:
Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
Achtes Buch:
Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Neuntes Buch:
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
Zehntes Buch:
Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X)
Elftes Buch:
Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
Zwölftes Buch:
Sozialhilfe (SGB XII)

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