Betreuungsrecht

Gemäß §§ 1896 – 1908i BGB kann für Volljährige, die aufgrund einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung ihre Angelegenheiten in einzelnen Teilgebieten oder auf allen Gebieten nicht ohne fremde Hilfe regeln können durch das Amtsgericht eine Betreuung eingerichtet werden. Die unter Betreuung stehende Person wird dann durch einen Betreuer unterstützt. Typische Krankheiten, die einer Betreuung zugrunde liegen, sind Altersdemenzen, Psychosen und Suchtkrankheiten.

Die Betreuung kann durch jedermann beim Amtsgericht oder der zuständigen Betreuungsstelle angeregt werden. Das Betreuungsgericht überprüft dann, ob die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist.

Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Berufbetreuerin sind mir die Besonderheiten des Verfahrens bestens bekannt und ich kann Sie kompetent vertreten, wenn Sie sich gegen eine unerwünschte Betreuung oder einen unerwünschten Betreuer zur Wehr setzen wollen. Dies umfasst auch die Vertretung im Widerspruchsverfahren vor dem Landgericht.

Sofern Sie die Einrichtung einer Betreuung anstreben kann ich Ihnen behilflich sein und – nach vorheriger Absprache – durch das Amtsgericht Hamm als Berufsbetreuerin für Sie, Ihre Angehörigen oder sonstige Personen bestellt werden.

Zu diesem Rechtsgebiet gehört auch die Beratung zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht sowie zur Erstellung einer Patientenverfügung.

Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung vermieden werden. Wenn keine Angehörigen vorhanden sind bzw. kein Vertrauensverhältnis besteht, kann ein Außenstehender als Vorsorgebevollmächtigter bestimmt werden, zu dem ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht. Der Bevollmächtigte wird erst tätig, wenn der Vorsorgefall eintritt. Die Vorsorgevollmacht wird im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert.

Mit einer Patientenverfügung können Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall geäußert werden, in dem ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit, etwa auf Grund von Bewusstlosigkeit, vorliegt.

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