Gemäß §§ 1896 – 1908i BGB kann für Volljährige, die aufgrund einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung ihre Angelegenheiten in einzelnen Teilgebieten oder auf allen Gebieten nicht ohne fremde Hilfe regeln können durch das Amtsgericht eine Betreuung eingerichtet werden.
Aktuelles
Mein Interessenschwerpunkt liegt bei Fällen, in denen es um Tiere geht – zum Beispiel bei Fragen zur Tierhaltung in Mietverträgen, bei Fragen zur Haftung des Verkäufers sowie alle sonstigen Fälle von Tierschutz im Allgemeinen.